Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er/sie wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen: Was wird, wenn ich auf Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet für mich? Wird dann mein Wille auch beachtet werden? Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Selbstbestimmung: Sie ist eine privatrechtliche Form, in der ich einer anderen Person Vertretungsmacht für den Fall erteilen kann, dass ich selber nicht mehr entscheidungs- oder handlungsfähig bin. In der Veranstaltung werden Ihnen wichtige Information zu diesem Thema vermittelt. Dozent: Oliver Bossink (Querschnittsbeauftragter des SKM und rechtlicher Betreuer)
„Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.“ (Bundesministerium für Gesundheit) In dem Vortrag werden erste Grundlagen zum Erstellen der Patientenverfügung vermittelt, Denkanstöße gegeben und Fragen rund um das Thema beantwortet. Dozentin: Monika Strieker (Querschnittsbeauftragte des SKF und rechtliche Betreuerin